Gesetzliche Voraussetzungen
Mittlerweile ist die Bürokratie für die Installation von PV-Anlagen im Zuge der Nachhaltigkeitsziele in der Politik stark vereinfacht worden. So sieht das EAG (Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz) vor, bis 2030 den Stromverbrauch in Österreich zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken. So sollen auch immer mehr Privathaushalte mit Grünstrom versorgt werden. Dementsprechend ist der bürokratische Aufwand für die Installation einer PV-Anlage recht unkompliziert, unterscheidet sich aber von Bundesland zu Bundesland. Erkundigen Sie sich hierzu am besten nochmal bei der zuständigen Gemeinde.
Kärnten
Seit dem Juni 2021 ist die Installation von PV-Anlagen auf Dächern oder Fassaden gemäß der Kärntner Bauordnung nicht mehr bewilligungspflichtig und muss nur noch der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft gemeldet werden. Es müssen lediglich PV-Freiflächenanlagen bewilligt werden, die eine Größe von 100 m² überschreiten.
Steiermark
Anders sieht es in der Steiermark aus. Hier besteht für eine Photovoltaik-Anlage bis zu 50 kW nur eine behördliche Anzeigepflicht und sind bei der zuständigen Gemeinde schriftlich anzumelden. Ab einer Leistung von 51 kW sind diese jedoch bewilligungspflichtig und benötigen einer baubehördliche Genehmigung.